Belegerstellung bei Mahnstufe 3 und Grenzbetrag gesetzt

Um Zahlungsausfälle zu vermeiden, greift in unserem System eine automatische Sperre für die Belegerstellung.

Wann tritt die Sperre ein?
Die Erstellung von Belegen wird automatisch verhindert, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Kunde hat Mahnstufe 3 erreicht.
  • Bei der Kundenadresse ist ein Grenzbetrag größer 0 hinterlegt.

Was bedeutet das in der Praxis?
Sobald diese Voraussetzungen zutreffen, können für den betroffenen Kunden keine neuen Belege mehr erstellt werden. Damit wird sichergestellt, dass zunächst die offenen Forderungen geklärt werden, bevor weitere Geschäftsvorgänge möglich sind.

Hinweis:
Bitte prüfen Sie im Einzelfall, ob die hinterlegten Grenzbeträge und die Mahnstufen-Einstellungen für den Kunden korrekt sind, um ungewollte Sperrungen zu vermeiden. Auch sollte die OP-Verwaltung entsprechend geführt werden.