Steuertabelle und DSFinV-K ID

Für die korrekte Abbildung steuerlicher Sachverhalte im Rahmen der DSFinV-K ist es erforderlich, dass den jeweiligen Steuersätzen eindeutige IDs zugeordnet werden. Diese Zuordnung erfolgt in den Stammdaten im Bereich „5 Faktu/Kasse“ innerhalb der Steuertabelle.

Stellen Sie sicher, dass für jeden verwendeten Steuersatz eine passende ID hinterlegt ist, da diese für den Export und die finanzamtkonforme Verarbeitung zwingend benötigt wird.

Vorgehen

  1. Öffnen Sie die Stammdaten.
  2. Navigieren Sie zu „5 Faktu/Kasse“.
  3. Wechseln Sie in die Steuertabelle.
  4. Hinterlegen Sie für jeden Steuersatz die entsprechende DSFinV-K ID gemäß folgender Tabelle.

Übersicht der DSFinV-K IDs

IDUSt-SatzBeschreibung
1aktuellAllgemeiner Steuersatz gemäß § 12 Abs. 1 UStG
2aktuellErmäßigter Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 UStG
310,70 %Durchschnittssatz (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 UStG, übrige Fälle)
45,50 %Durchschnittssatz (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 UStG)
50,00 %Nicht steuerbar
60,00 %Umsatzsteuerfrei
70,00 %Umsatzsteuer nicht ermittelbar
1119,00 %Historischer allgemeiner Steuersatz
127,00 %Historischer ermäßigter Steuersatz
2116,00 %Historischer allgemeiner Steuersatz
225,00 %Historischer ermäßigter Steuersatz

Hinweise

  • Die IDs bis 999 sind für zukünftige Erweiterungen der DSFinV-K reserviert und sollten nicht individuell belegt werden.
  • IDs ab 1000 können für kundenspezifische steuerliche Sachverhalte verwendet werden (z. B. § 13b UStG / Reverse-Charge-Verfahren).
  • Eine fehlerhafte oder fehlende Zuordnung kann dazu führen, dass DSFinV-K Exporte unvollständig oder nicht konform sind.

Diese Konfiguration ist insbesondere für Unternehmen relevant, die Kassendaten für steuerliche Prüfungen bereitstellen müssen.