Für die korrekte Abbildung steuerlicher Sachverhalte im Rahmen der DSFinV-K ist es erforderlich, dass den jeweiligen Steuersätzen eindeutige IDs zugeordnet werden. Diese Zuordnung erfolgt in den Stammdaten im Bereich „5 Faktu/Kasse“ innerhalb der Steuertabelle.
Stellen Sie sicher, dass für jeden verwendeten Steuersatz eine passende ID hinterlegt ist, da diese für den Export und die finanzamtkonforme Verarbeitung zwingend benötigt wird.
Vorgehen
- Öffnen Sie die Stammdaten.
- Navigieren Sie zu „5 Faktu/Kasse“.
- Wechseln Sie in die Steuertabelle.
- Hinterlegen Sie für jeden Steuersatz die entsprechende DSFinV-K ID gemäß folgender Tabelle.
Übersicht der DSFinV-K IDs
| ID | USt-Satz | Beschreibung |
|---|---|---|
| 1 | aktuell | Allgemeiner Steuersatz gemäß § 12 Abs. 1 UStG |
| 2 | aktuell | Ermäßigter Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 UStG |
| 3 | 10,70 % | Durchschnittssatz (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 UStG, übrige Fälle) |
| 4 | 5,50 % | Durchschnittssatz (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 UStG) |
| 5 | 0,00 % | Nicht steuerbar |
| 6 | 0,00 % | Umsatzsteuerfrei |
| 7 | 0,00 % | Umsatzsteuer nicht ermittelbar |
| 11 | 19,00 % | Historischer allgemeiner Steuersatz |
| 12 | 7,00 % | Historischer ermäßigter Steuersatz |
| 21 | 16,00 % | Historischer allgemeiner Steuersatz |
| 22 | 5,00 % | Historischer ermäßigter Steuersatz |
Hinweise
- Die IDs bis 999 sind für zukünftige Erweiterungen der DSFinV-K reserviert und sollten nicht individuell belegt werden.
- IDs ab 1000 können für kundenspezifische steuerliche Sachverhalte verwendet werden (z. B. § 13b UStG / Reverse-Charge-Verfahren).
- Eine fehlerhafte oder fehlende Zuordnung kann dazu führen, dass DSFinV-K Exporte unvollständig oder nicht konform sind.
Diese Konfiguration ist insbesondere für Unternehmen relevant, die Kassendaten für steuerliche Prüfungen bereitstellen müssen.